Unser Kampf gegen Postbank und deren Komplizen bei der Justiz!
Die unsägliche Geschichte eines "Skimming"-Falles
(siehe, was das ist),
wie die unehrliche Postbank mit tatkräftiger Hilfe ihrer ebenso unehrlichen Komplizen sich seit neun Jahren
um den Beweis (siehe) drücken konnte, und wie unser Glauben an die
Rechtsstaatlichkeit Deutschlands zerstört, unsere Würde von der Justiz/Juristen beschädigt wurde - und wie wir uns weiter
wehren. (Die Postbank gehört der Deutschen Bank - und die gilt in letzter Zeit als "Krisenbank"!)
(Seit Juni 2009 ist diese Seite im Internet, wird immer wieder aktualisiert und wurde bisher -mal aufgerufen.)
!Achtung! die ganze, ausführliche Geschichte ist sehr lang; fürs Wesentliche siehe zunächst hier unten.
Montag, den 2. März 2009, vormittags gegen 10Uhr entdeckte ich zufällig - wollte online einen Betrag vom Postbank-Giro- aufs Postbank-Sparkonto übertragen -, dass am selben Tag, wenige Stunden vorher, in der vorangangenen Nacht um 0Uhr48, während meine Frau und ich schliefen, offenkundig der Postbank am Geldautomaten in Gundelfingen 800 EURO gestohlen worden waren. Und die Postbank hat damit kurzerhand unser Konto belastet, siehe:
02.03.2009 Auszahlung PGA 55507583 KRT0001/12.10
02.03 00.48 007604 79194 GUNDELFINGEN WILDTALSTRASSE EC-CARD MIT PIN -800,00 |
Gleich nach dem Bemerken, also noch am Vormittag desselben Tages(!) jener Geldabhebung, wurde der Postbank hier in Denzlingen die EC-Karte und der Text der Kontobelastung (siehe oben) vorgezeigt. Sofort hat man telefonisch die Karte gesperrt, den Vorgang notiert und mich zur Polizei geschickt. In der Polizeistation Denzlingen wurde die Anzeige aufgenommen, die EC-Karte kopiert und gefragt, ob ich mir das erklären könne - konnte ich da noch nicht. Nie ist die EC-Karte abhanden gekommen oder sonst etwas damit geschehen. Meine Frau hebt Geld immer innerhalb der Postbank in Denzlingen am Schalter, nicht am Geldautomaten ab. Und jenen Geldautomaten in Gundelfingen hatten wir – soweit wir uns erinnern, ganz gewiss viele Jahre - nie benutzt. Gelegentlich zahlen wir mit EC-Karte, z.B. ALDI oder eine bestimmte Tankstelle im Nachbarort K., und dann dort auch am Bezahl-Automaten, wenn kein Kassierer da ist. Überhaupt ist jene Tankstelle die Stelle, wo wir das Ausspähen (siehe) der Kartendaten und PIN am ehesten vermuten, weil wir nur dort in letzter Zeit (zuvor am 13.1.09 um 23Uhr29, besagt der Kontoauszug) die Karte an einem Automaten im Außenbereich eingesetzt hatten.
Am 2.3.09, also noch am selben Tag(!) habe ich die Postbankzentrale per Email über die Angelegenheit
informiert und gefragt, wie es weitergeht. Die Postbank hat zwar bald meiner Frau als Ersatz für die gesperrte eine
neue Karte (die hat einen Chip, die alte nicht) zukommen lassen, ließ sich aber ansonsten Zeit. Mit angeblichem Datum
vom 5.3.09 hat die Postbank uns Formulare zur "Verlustanzeige und Schadensmeldung" zugeschickt, die aber erst am
13.3.09 eintrafen. Diese Formulare, die offensichtlich und entgegen den der Postbank gemeldeten Tatsachen
fälschlicherweise von einem Verlust der Karte ausgehen (die Postbankster schrieben wahrheitswidrig: Sie
reklamierten eine Geldautomatenabhebung, die mit Ihrer Karte und Ihrer Geheimzahl PIN getätigt wurde),
haben wir ausgefüllt, die Tatsache bezüglich Verlust korrigiert und zurückgeschickt.
Obwohl der Chip der neuen Karte bei entsprechender Anwendung die Sicherheit gegen
Skimming
(das Ausspähen, siehe) nach Expertenmeinung drastisch erhöhen würde, hat der aber - wie zu erfahren ist
- nur eine Geldkarten-Funktion. Die Postbank nutzt also - aus Nachlässigkeit - die technischen Möglichkeiten
nicht. Und schon allein das weist die bedeutsame "Betriebsgefahr" klar der Postbank zu.
Am 23.3.09 ging die Mahnung an die Postbank, sie möge doch ihr Versprechen bezüglich der raschen Entschädigung
einhalten (siehe unten "Gut zu wissen"). Mit Datum 23.3.09 kam ein Schreiben, in dem die
Postbank frech und gänzlich unbewiesen behauptet: Die besagte Abhebung am Geldausgabeautomaten der Postbank könne nur
unter Verwendung der originalen EC-Karte erfolgt sein. "Eine Barabhebung an einem Geldausgabeautomaten im Inland mittels
Kartendublette ist aufgrund besonderer Sicherheitsmerkmale, u. a. dem MM-Merkmal, ....., ausgeschlossen. MM steht
für moduliertes Merkmal, eine im Kartenkörper eingebrachte, geheime maschinenlesbare Substanz". Dieser Behauptung
(eigentlich beleidigende Unterstellung) der Postbank wurde sofort widersprochen - dass es die originale Karte meiner
Frau gewesen sei. Jene "Verfügung" kann nur mit einer Karten-Dublette geschehen sein, mit der aufgrund von
Sicherheitsmängeln das Postbank-System ausgetrickst worden ist. Aber die Postbank erwies sich als höchst
unehrlich, ersparte sich darauf zu reagieren und für ihre Behauptung, dass es die originale EC-Karte gewesen ist,
den geforderten Beweis zu erbringen! Wie ich kurz darauf in Erfahrung bringen konnte,
handelt es sich bei diesem erwähnten Sicherheitsmerkmal, mit dem die Echtheit der EC-Karte - angeblich!!! -
in Deutschland in jedem Fall geprüft wird, um das sogenannte MM-Merkmal. Dazu im Internet gefunden:
"Das kapazitive MM-Merkmal hat jedoch den Nachteil, dass es recht störanfällig ist. Insbesondere Temperatur-
und Luftdruckschwankungen können die elektrostatischen Eigenschaften verändern und zu Erkennungsfehlern führen.
Viele Banken deaktivieren daher die Prüfung des MM-Merkmals an Wochenenden, um das versehentliche Einziehen
gültiger Karten zu vermeiden."
Noch am 27.3.2009 habe ich dies der Postbank mitgeteilt und auch die Quelle angegeben - ein Karten-Sicherheitsexperte
namens Prof. Dr. Dipl.-Ing. Manfred Pausch - und darauf hingewiesen, dass es ja am Wochenende(!) passiert ist!
Auch da reagierten die unehrlichen Postbankster nicht! Nachtrag Anfang 2012: Erst kürzlich bin ich bezüglich der
Sicherheit des MM-Merkmals auf weiteres, und zwar auf dies hier - siehe, und
dies hier - gestoßen.
Die Postbankster reagierten auch nicht, als die Kripo in Emmendingen, wohin der Vorgang mit Tagebuch-Nr. 285/09 weitergegeben worden war, schon am 4.3.09 Lichtbilder von jenem Abhebevorgang verlangte. Dazu habe ich die Postbank am 27.3.09 und 1.4.09 wiederholt aufgefordert und gefragt, ob sie denn nichts zur Aufklärung beitragen will. Auch da schon wieder meinte die unehrliche Postbank, es sei besser, nicht zu reagieren!
Die Postbank kümmert auch nicht, dass wir seit fünfzig Jahren dieses Konto haben, noch nie eine Ungereimtheit damit geschehen ist, wir ein regelmäßiges und ausreichendes Einkommen und ein längst bezahltes Eigenheim haben - und somit es wahrhaftig nicht nötig hätten, 800 EURO zu ergaunern. UNFASSBAR! Zudem, wenn wir hätten Geld ergaunern wollen, hätten wir uns nicht mit 800 EURO begnügt – so dumm sind wir nicht! Und dass der wahre Gauner nur 800 EURO gestohlen hatte, liegt gewiss daran, dass nicht mehr auf einmal abzuheben war - ist je nach Bank und Konto unterschiedlich -, ich das zufällig so sehr schnell gemerkt und die Karte hatte gleich sperren lassen.
Mit Schreiben vom 3.4.09 haben die Gauner bei der Postbank es abgelehnt, den Schaden zu erstatten - und dies ohne überzeugende Begründung, ohne den geforderten, alles entscheidenden Beweis (die bei jener Geldabhebung angefallenen MM-Merkmal-Daten), dass es tatsächlich die originale Karte war, und ohne auf sonstige Einwände einzugehen. Aber das lassen wir uns nicht bieten, denn Schuld hat die Postbank, weil deren System erwiesenermaßen unsicher ist.
Am 7.4.09 ein Fax an die Postbank geschickt mit Widerspruch und Ankündigung, dass die Sache einem Rechtsanwalt übergeben wird, falls die Postbank nicht sofort einlenkt. Am 8.4.09 also die Angelegenheit dem Rechtsanwalt W. in Denzlingen übergeben. Und am 10.4.09 aus Ärger über die Postbank die Sparkonten dort gekündigt - es handelte sich um keineswegs kleine Beträge! Auch dies als "Beweis", wie nötig wir es hätten, die 800 EURO zu ergaunern!
Am 18.4.2009 fing ich an - ahnend, ich könnte es brauchen -, ein Protokoll der Geschehnisse zu schreiben, aus dem dann nach und nach diese Internetseite hier entstanden ist. Jedoch ahnte ich da nicht im entferntesten, was für eine unglaubliche, unsägliche Geschichte daraus entstehen und nicht nur die Postbankster dabei sehr schlecht aussehen würden.
Am 22.4.09 zum mehrfach wiederholten Mal bei der Postbank die Lichtbilder angemahnt. Wieder hielten die unehrlichen Postbankster es für besser, nicht zu reagieren! Später im Internet Folgendes dazu gefunden: Es gibt keine Videoaufzeichnungen an dem Automaten (Geldautomaten). Postbank-weit - das bestätigt ein Sprecher der Bank - gibt es keine Kameraüberwachung. "Sie bietet unseren Kunden und uns keinen Schutz gegen solche Taten", erklärt Postbank-Sprecher Strunk. Aha, aber uns hätte es gewiss geholfen, liebe Postbank!
Am 23.4.09 kam die Mitteilung vom Rechtsanwalt W., dass der Vorgang von der Kripo in Emmendingen an die Staatsanwaltschaft in Freiburg weitergeleitet worden ist.
Am 18.5.09 hat Rechtsanwalt W. die Angelegenheit an den Ombudsmann des Bankenverbands geschickt. Damals waren wir noch so arglos zu glauben, der Bankenverband sei eine redliche Institution, und ahnten nicht, dass die Angelegenheit über 13 Monate verschleppt wird.
Am 8.6.09 von der Kripo in Emmendingen erfahren, das Aktenzeichen sei: UJs09/45807z.N. Das Verfahren sei eingestellt worden, sagt die Staatsanwaltschaft Freiburg auf telefonische Anfrage.
Am 18.6.09 die Postbank gefragt, warum sie keine Strafanzeige gegen uns stellt, wo sie uns – zwar unausgesprochen, aber faktisch doch! – des Betrugs bezichtigt, eine Gaunerei unterstellt. Und wie gehabt: Die Postbankster haben auch da gekniffen!
Am 29.7.09 hat Rechtsanwalt W. per Fax den Banken-Ombudsmann "erinnert", weil es noch keine Reaktion gegeben hatte. Später erfahren: angeblich hatte da der Fall dem Ombudsmann selbst noch gar nicht vorgelegen.
Am 22.9.09 kam eine Mitteilung vom Rechtsanwalt W., dass der Bankenverband die Stellungnahme der Postbank bereits angemahnt habe und ein Schriftstück an das RA-Büro unterwegs sei.
Mit dem Schreiben vom 7.10.09 erhielt Rechtsanwalt W. am 12.10.09 Nachricht, dass der Bankenverband endlich die angemahnte Stellungnahme der Postbank vom 23.9.2009 erhalten habe. Demnach beharren die Postbankster auf ihrem Standpunkt und gehen auf unsere Gegendarstellung nicht ein, bestreiten die Ausführungen des Karten-Sicherheitsexperten (siehe oben), behaupten, dass seit Einführung des MM-Merkmals 1979 es keine Schäden mit Karten-Dubletten in Deutschland gegeben habe. Und eben das behauptet die unehrliche Postbank - dreist - weiterhin, obwohl sie seit März 2009 von diesem Fall hier weiß! Also solche Fälle zählen nicht bei der Postbank, ganz nach dem Motto: Es kann nicht sein, was nicht sein darf! (Siehe dazu hier!) Der Bankenverband wolle in einem Monat - also bis ca. 7.11.09, wenn's wahr ist - dem Banken-Ombudsmann den Vorgang vorlegen, gegebenenfalls mit unserer Gegen-Stellungnahme.
Am 16.10.2009 kam telefonisch ein Tipp von einem Experten, den ich Rechtsanwalt W. weitergab: Er solle von der Postbank die Herausgabe vom Automatenprotokoll und vom Autorisierungsprotokoll verlangen, womit - unter anderem - zu sehen ist, ob jenes MM-Merkmal (siehe) wirklich positiv geprüft wurde! Ja, warum hat denn die unehrliche Postbank nicht schon längst mit diesen Protokollen einwandfrei bewiesen (siehe), dass jene "Verfügung" rechtens war, also mit der originalen EC-Karte geschehen ist? Schließlich ist die unbewiesene Behauptung der Postbank, worauf sie einzig die Belastung unseres Kontos und die Entschädigungs-Verweigerung stützt: Eine Barabhebung im Inland mittels Kartendublette sei ausgeschlossen.
Am 28.10.09 hat nach Kontakt mit jenem Experten Rechtsanwalt W. ein Fax an den Ombudsmann des Bankenverbands geschickt und von der Postbank jene Protokolle (siehe die Zeilen darüber) und weiteres angefordert. Acht Wochen später hat der Bankenverband lediglich den Erhalt dieses Faxes bestätigt.
Am 18.11.09 die Postbank gefragt (siehe) - angeblich hat es seit 1979 in Deutschland keine Schäden mit Kartendubletten gegeben -, wieviele Fälle wie unseren es schon gegeben hat. Erst nach viermaligem Fragen antwortete die Postbank am 28.11.09: "Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in dieser Angelegenheit keine weitere Anfragen mehr beantworten werden." Nein, dafür haben wir kein Verständnis - oder doch: die unehrliche Postbank ist auch noch feige, sie kneift! Aber wir wehren uns, da werden sich die Postbankster noch wundern - hatte ich denen schon am 21.10.09 angedroht!
Am 28.1.2010 hat der Bankenverband eine "ergänzende Stellungnahme" (datiert 22.1.2010) von der Postbank zugeschickt, in der diese ausweichend und hinhaltend nur einen kleinen Teil dessen herausrückt, was Rechtsanwalt W. ein Vierteljahr vorher, am 28.10.09, angefordert hatte. Die unehrliche Postbank verweist zudem auf ihr ungenügendes Schreiben vom 23.9.09 und bleibt nach wie vor den alles entscheidenden, einwandfreien Beweis (die angefallenen MM-Merkmal-Daten) schuldig - den zu erbringen ein einfaches und selbstverständliches Gebot sein sollte! Der Bankenverband kündigt die Entscheidung des Ombudsmannes an - wann endlich?
Am 5.3.2010 erhielt Rechtsanwalt W. ein Schreiben vom Bankenverband, in dem um "etwas Geduld" gebeten wird. Am 14.4.2010 telefonisch vom Bankenverband erfahren, dass - angeblich - dieser Fall immer noch nicht dem Ombudsmann vorlegen habe; wir "können aber damit rechnen, dass bis Ende Mai dies geschieht". Auch am 17.5.2010 hatte angeblich dem Ombudsmann noch nichts vorgelegen, und obige Aussage vom 14.4.2010 wurde insofern korrigiert, dass "nicht abzusehen ist, wann dem Ombudsmann dieser Fall vorgelegt werde". (Das Ombudsmann-Verfahren läuft nun schon über ein Jahr!) Auch am 31.5.2010 telefonisch erfahren, dass angeblich dem Ombudsmann dieser Fall noch nicht vorgelegt worden sei - und die Auskunft wurde strikt verweigert, wann das zu erwarten sei.
Am 4.6.2010 kam per Email vom Bankenverband die Mitteilung, dass nun doch dem Ombudsmann Werner Weiß dieser Fall vorgelegt worden sei - endlich. Nun kann es doch wohl nur noch eine Sache von Tagen sein, denn bei dieser einfachen, aber alles entscheidenden Frage - war es die originale Karte? - wird der Ombudsmann sich doch nicht wochenlang mit diesem Fall herumschlagen.
Das vor-vorläufige Finale:
Am 23.6.2010 kam vom Rechtsanwalt W. die Nachricht: Mit dem "Schlichtungsspruch"
vom 12.6.2010 hat der Ombudsmann des Bankenverbands der Postbank recht gegeben: Geflunker auf eineinhalb Text-Seiten,
aber der Hauptsache schamlos ausgewichen. Der Ombudsmann Werner Weiß, (siehe "nach bestem Wissen und Gewissen"!?!), stellt es nämlich
tatsächlich so hin: nicht die Postbank (siehe) müsse
beweisen, dass es die originale Karte, sondern wir, dass es eine Kartendublette war! Und gegen uns spreche der
Beweis des ersten Anscheins. (Dieser "Anscheinsbeweis" - siehe hierzu: falsche Auslegung des Anscheinsbeweises! - aber gilt erst, wenn die
originale EC-Karte bewiesen ist!) Nun muss man sich das mal vorstellen: wir sollen beweisen, dass jene
800 EURO mit einer Kartendublette abgehoben wurde! WIR! Natürlich kein Wort von ihm, wie das überhaupt gehen
könnte. Mehrfach habe ich ihn aufgefordert, uns zu zeigen, wie wir das beweisen können - er hat feige gekniffen;
denn dieser "Herr" weiß ganz gewiss, dass wir das gar nicht könnten! (Ich würde ihm gern ins Gesicht
spucken, schrieb ich ihm daraufhin mehrfach - keine Reaktion!) Und dieser Herr ist ein Jurist -
ein Mann, der doch eigentlich dem Recht dienen und nicht dieses pervertieren sollte! Der muss auch wissen, dass es
eine Beweislastumkehr bei Unmöglichkeit - insbesondere bei Beweisvereitelung - gibt,
(siehe). Wie dumm und einfältig müsste also jemand sein,
um - allen Ernstes - von uns (ja, von UNS!!!) den Beweis zu verlangen, dass jenes Geld mit einer
Kartendublette abgehoben worden ist? In diesem Fall aber - sehr viel schlimmer! - wie falsch, verlogen und
verkommen muss jemand sein, um in ehrloser Kumpanei nicht von der Postbank den greifbaren, einwandfreien
Beweis zu fordern für deren Behauptung, dass jene "Verfügung" mit der originalen Karte
geschehen ist? Nun wird gegen die Postbank geklagt. Es ärgert mich jetzt unsäglich, dass mit dem unnützen
Geplänkel mit dem unehrlichen Ombudsmann mehr als ein Jahr vertan worden ist.
Nachtrag: Wie dieser Herr die "Ehrlichkeit" seiner Zunft (Juristen) einschätzt, ist daran zu sehen, dass er offenbar darauf vertraut hatte, nachfolgende juristische Wertungen dieses Falles werden seinen üblen, höchst unehrlichen Schiedsspruch schon nicht umstoßen wollen, werden also mitmachen bei diesem Betrug. Aber wir ahnten da noch nicht im entferntesten, wie sehr sein unehrlicher Schiedsspruch sich als kennzeichnend erweisen sollte für den Fortgang unseres unsäglichen Falles und damit für die schamlose, schändliche Unehrlichkeit der deutschen Justiz - bis ganz oben hin!
Am 4.8.2010 hat Rechtsanwalt W. beim Amtsgericht Emmendingen Klage eingereicht, und anstatt nun endlich den überfälligen, einwandfreien Beweis (die bei jener Abhebung angefallenen MM-Merkmal-Daten) zu liefern, dass jenes Geld mit der originalen Karte abgehoben worden ist - dann wäre die ganze Angelegenheit erledigt ! -, zeigt am 23.8.2010 ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dirk Rykena, Hamburg, dem Amtsgericht Emmendingen an, dass die Postbank sich gegen die Klage "verteidigen" will und er sie in der Sache vertreten wird. Das Amtsgericht Emmendingen lässt ihm Zeit bis spätestens 14.9.2010 für die Klageerwiderung.
Am 10.9.2010 haben die Gegner eine Verlängerung der Frist für ihre Klageerwiderung beantragt - wegen angeblich "erheblicher Arbeitsüberlastung" des Fachanwalts! Die Frist wurde daraufhin vom Amtsgericht Emmendingen antragsgemäß bis zum 27.9.2010 verlängert. Und am 27.9.2010 nach 16Uhr ist gemäß Nachfrage beim Amtsgericht Emmendingen die Klageerwiderung eingegangen - knapp 8 Stunden vor Ablauf der schon verlängerten Frist! Als Erstes bestreitet darin Postbanks Fachanwalt die Zuständigkeit des Gerichts! Und als stärkstes Argument (in einer Reihe von schwachen bis schwachsinnigen "Beweisführungen") führt der Fachanwalt Dirk Rykena in seiner Klageerwiderung (siehe meine Stellungnahme hierzu) an: aus dem Geldautomatenjournal mit dem erkennbaren Hinweis "MM:01" sei zu entnehmen, dass das MM-Merkmal erfolgreich geprüft wurde. Aber den eigentlichen Beweis statt Hinweis (siehe) für die positive Prüfung (dass es tatsächlich die originale Karte war, allein damit wäre alles erledigt) bleibt der unredliche Fachanwalt schuldig - klar, der weiß inzwischen längst, dass es diesen Beweis zugunsten der Postbank in unserem Fall gar nicht (mehr) gibt!
Nachtrag: Dann aber - 17 Monate später - in seiner Stellungnahme vom 10.2.2012 zur Berufungsverhandlung vom 20.1.2012 nennt der unaufrichtige Postbank-Fachanwalt Rykena seinen damaligen Hinweis nun auf einmal einen "Beweis". Aber überhaupt nichts Neues hat er dazu beigebracht! Diesem Herrn geht's nicht ums wirkliche Recht - das ist ihm offenkundig egal! Hinzu kommt, dieses Protoll mit dem angeblichen Beweis-Eintrag "MM:01" enthält noch nicht einmal die Kartennummer!!! Und dies MM:01 allein soll also laut Postbank und deren Anwalt beweisen, dass die Abhebung mit unserer originalen EC-Karte geschehen ist - man kann es nicht fassen.
Mit Datum vom 12.10.2010 hat das Amtsgericht Emmendingen gemäß dem Antrag der Gegenseite "das Verfahren zuständigkeitshalber an das Amtsgericht Karlsruhe abgegeben". Erhoffen sich Postbank und deren Anwalt wohlwollende Richter eher in Karlsruhe - statt Emmendingen? Die hatten tatsächlich recht damit, wie sich später herausstellen sollte!
Am 22.10.2010 erhielt meine Frau eine Ladung, und zwar als Zeugin, zum Gerichtsverfahren am 26.11.2010 in Karlsruhe. Und wir fragen - nicht ohne Argwohn: wozu noch das Zeugnis meiner Frau, wo doch die Postbank - und allein sie - den alles entscheidenden, einwandfreien Beweis (siehe) bringen könnte !?! Mein Argwohn sollte sich später als berechtigt erweisen.
Am 27.10.2010 schickte Rechtsanwalt W. eine "Replik" (unter Verwendung meiner Stellungnahme, siehe!) zu der schwachsinnigen und höchst unehrlichen Klageerwiderung des Postbank-Fachanwalts Dirk Rykena an das Amtsgericht in Karlsruhe.
Das vorläufige Finale:
Am 26.11.2010 war nun das Gerichtsverfahren im Karlsruher Amtsgericht, mein Anwalt W. ließ sich dabei vom
Karlsruher Anwalt B. vertreten. (Vier Zeitungen waren dazu eingeladen, keine kümmerte es.) Dabei ergab
sich - so ließ Richter Zimmer verlauten - das Folgende:
Punkt 1: Der Anscheinsbeweis, auf den die Postbank sich stützt (den es aber eigentlich noch
gar nicht gegeben hat, siehe!), sei erschüttert.
Punkt 2: Nun müsse - mittels Gutachten - die Behauptung der Postbank, dass jene Abhebung am 2.3.2009 mit der
originalen Karte geschehen ist, bewiesen werden. Na also - dachten wir da frohgestimmt: endlich kommt der entscheidende
Beweis auf den Tisch, den wir schon so lange gefordert hatten und um den die Postbank sich bisher gedrückt hat. Es ist klar
warum: es war ja nicht die originale Karte. (Allerdings als ich in der Verhandlung fragte: wozu denn überhaupt das Zeugnis
meiner Frau - siehe oben 22.10.2010 -, wo doch allein die Postbank den alles entscheidenden, einwandfreien Beweis
bringen könnte, da hat mir Richter Zimmer das Wort abgeschnitten.) Da schon begann mein Argwohn sich zu regen. Und dies
noch mehr beim Beschluss des am 7.12.2010 erhaltenen Sitzungs-Protokolls, in dem Richter Zimmer die Verkündung seiner
Entscheidung für den 30.12.2010 bestimmte, da fehlen nämlich die wichtigen obigen Punkte 1 und 2 - ja, warum
fehlen die denn? Und nun warten wir ungeduldig - bis heute, 12. Januar 2011 -, ist diese angeblich vor 13 Tagen erfolgte
Verkündung noch immer nicht angekommen ! Anscheinend tat sich Richter Zimmer schwer in seinem Bemühen,
der Postbank recht zu geben!!
Erst am 20.1.2011 ist das Urteil des Karlsruher Amtsgerichts vom 30.12.2010, mit Entscheidungsgründen geschrieben am 17.1.2011(!), eingetroffen. Wie wir argwöhnten, gibt Richter Zimmer der Postbank recht und stützt dabei sein "weises Urteil" auf den Anscheinsbeweis! Den erschütterten (siehe oben Punkt 1) Anscheinsbeweis will er - nun auf einmal - doch nicht mehr als erschüttert ansehen und legt den damit zu Gunsten der Postbank falsch aus; legt den falsch aus deshalb (siehe), da immer noch der für den Anscheinsbeweis nötige, alles entscheidende Beweis fehlt, dass es die originale EC-Karte gewesen ist! So fehlen auch im Urteil - warum fehlen die denn??? - die im Gerichtsverfahren abgehandelten, ganz entscheidend wichtigen Punkte 1 und 2 (siehe oben 26.11.2010, was ist denn da abgelaufen?). Der "ehrenwerte" Richter Zimmer stützt also sein Urteil, mit dem er meine Frau und mich faktisch zu Betrügern macht, lediglich auf Wahrscheinlichkeiten, die er auch noch krass zu unseren Ungunsten auslegt und meidet nun beflissen - ganz der Postbank zu Diensten - den greifbaren, alles entscheidenden Beweis! (siehe) Zudem behauptet er in seiner Urteilsbegründung, wir hätten keine Möglichkeit für ein Ausspähen (siehe) aufgezeigt - lügt er und widerspricht damit seinem eigenen Sitzungs-Protokoll. Und eine Beweislastumkehr bei Unmöglichkeit (siehe unten) will er in diesem Fall also nicht gelten lassen. (Es ist wohl besser, hier nicht hinzuschreiben, was wir von diesem Richter halten - aber jeder kann sich's denken. Allerdings sieht es in gewisser Weise so aus, als hätte der Richter zunächst wirkliches Recht sprechen wollen und ist dann anscheinend zurückgepfiffen worden.)
Am 25.1.2011 wurde Berufung eingelegt, beim Landgericht Karlsruhe, nun über Rechtsanwalt H. aus Freiburg. Und nun werde ich auf die Beweislastumkehr bei Unmöglichkeit (siehe) pochen. Es lässt sich kaum ausdrücken, was für einen mächtigen Zorn wir auf diese ehrlose Clique haben. Und es ist nur dieser Zorn, der mich die enorme Belastung überhaupt aushalten lässt !
Die feigen Medien
Weit mehr als 20 Medien (Zeitungen, zunächst unsere Tageszeitung, die Badische Zeitung, Zeitschriften, TV-Sender und sonstige
Institutionen) hatte ich – zum Teil mehrfach! – auf diesen Fall hingewiesen.
Unsere Enttäuschung über das ruhmlose Desinteresse - oder ist es gar viel Schlimmeres!?! - der Medien wollen wir nicht verbergen.
Nur eine solche Institution (der SWR) hatte - vorübergehend - Interesse gezeigt, ist dann aber abgetaucht.
Nachtrag: April 2011 hatte der NDR (Hilfe-NDR) Interesse bekundet - aber die wollen warten, bis wir endgültig gewonnen
haben. Wozu brauchen wir dann deren Hilfe überhaupt noch?
Nachtrag: Zur ersten Berufungsverhandlung am 20.1.2012 ist nun doch jemand vom SWR gekommen - das war dann aber auch alles.
Und zur Fortsetzung der Berufungsverhandlung am 7.12.2012 war (obwohl eingeladen) wieder keiner da.
Nachtrag:
Ein Anruf kam von unserer Tageszeitung (BZ, Badische Zeitung), um ein Treffen in dieser Angelegenheit zu vereinbaren - dies
fand dann (mit Dr. Wulf Rüskamp) am 22.1.2014 statt. Aber danach hat er bzw. die BZ auf schäbige Weise gekniffen!
Kaum besser war's mit dem SWR.
Nachtrag April 2017: Der BZ-Ombudsmann Hauser, den es seit April 2017 bei der Badischen Zeitung gibt,
hat ebenso enttäuscht.
Nachtrag Dezember 2016: Auch von Presserat und Justizpressekonferenz (und erneut dem Regional-TV-Sender SWR und der
Regional-Tageszeitung BZ) haben wir nur ausweichende oder gar keine Antwort erhalten.
Nachtrag 2017: Trotzdem wollen wir es (nötigenfalls) weiter mit den Medien versuchen - so, wie dieser Fall sich inzwischen unsäglich
fortentwickelt hat, wie wir es in diesem angeblichen "Rechtsstaat" nicht für möglich gehalten hatten.
Am 9.5.2011 hat der Freiburger Rechtsanwalt H. die Berufungsbegründung nachgereicht. Und am 10.5.2011 hat das Landgericht Karlsruhe die Berufung angenommen und die Gegenseite aufgefordert, binnen einer Frist von einem Monat auf die Berufungsbegründung zu erwidern.
Am 14.6.2011 hat der gegnerische Anwalt Dirk Rykena in gewohnter und höchst unehrlicher Weise dem Landgericht Karlsruhe auf die Berufungsbegründung geantwortet. So wie Postbank und Handlanger es bisher schon schamlos handhaben, legt er wieder den Anscheinsbeweis falsch aus (siehe). Und bei der Hauptsache, beim geforderten, alles entscheidenden (siehe) Beweis für die Behauptung der Postbank, es sei die originale Karte gewesen - dann nämlich würde der Anscheinsbeweis überhaupt erst gelten! -, da kneift er und schreibt: "Da das Amtsgericht aufgrund der zuvor genannten Erwägungen zu dem Schluss kam, dass zugunsten der Beklagten ein Anscheinsbeweis streitet, dass der Kläger oder die Karteninhaberin mit Karte und PIN nicht ausreichend sorgfältig umgegangen sind, war auch den Beweisantritten des Klägers nicht nachzugehen." Man sollte sich mal richtig klar machen, was das heißt - dieses heißt es nämlich: Den Anscheinsbeweis, der hier aber gar nicht gilt, weil der Beweis für die originale Karte fehlt, den missbraucht er als Ausrede, um eben diesen Original-Karten-Beweis nicht erbringen zu müssen. U N S Ä G L I C H ! Zudem lässt sich erkennen, was für einen überaus unehrlichen Standpunkt die Gegenseite generell einnimmt: Bedenkenlos könne man ignorieren, was der Kläger in der Hauptsache vorgebracht hat, da die Vorinstanz der Postbank sowieso schon recht gegeben habe. Dieses Fehlen an Aufrichtigkeit eines "Anwalts des Rechts" macht fassungslos und zornig - was hat die Postbank ihm geboten, dass er sich so verbiegt? Es ist schon lange klar, dass weit mehr dahinter steckt als nur unsere 800 EURO.
Weitere Fälle:
Ich hatte Kenntnis von einem Fall bekommen, wo am 12.2.2011 (Samstag, also auch Wochenende!) einem 76-jährigen
Bankkunden das Gleiche wie uns passiert ist: Ohne Einsatz seiner originalen EC-Karte wurde
am Postbank-Geldautomaten hier in Deutschland, Berlin, Mariendorfer Damm 422, von seinem Konto Geld gestohlen - hier der Bericht (siehe) von seinem Sohn (ML). Und von weiteren derartigen Fällen,
einer in Kamen (KG, Oktober 2010) , einer in Eschborn (KK, Januar 2011) ,
einer in Hamburg (MH, März 2012), einer in Hamburg (BGH, August 2009) ,
habe ich nach und nach erfahren. Aber nur einer wollte - wie ich - gegen die Bank kämpfen;
später schrieb er mir jedoch: "Für mich ist die Sache erledigt. Ich will meine Ruhe haben." Bestimmt hatte die
ehrenwerte Postbank bei uns auch so gerechnet, dass wir klein beigeben - aber sich dabei verrechnet. Gemäß Auskunft von P.H. vom
LKA Stuttgart gibt es leider keine Stelle, wo solche Fälle zentral erfasst werden! Das sollte doch eigentlich nicht
wahr sein! Es war also mehr Zufall, dass ich von diesen fünfen überhaupt erfahren habe - es gibt ganz bestimmt noch mehr
(siehe dazu die Postbank!!).
Nachtrag 17.7.2013: Heute von einem sechsten weiteren Fall erfahren, wo also wieder einem Skimming-Opfer 450
EURO gestohlen worden sind.
Nachtrag, ein siebter Fall: Am 29.7.2014 eine Email von Frau H. in Cloppenburg, dass dort in der Vorwoche 500 EURO von
ihrem Konte abgehoben wurden. Die Sache ist noch nicht entschieden.
Nachtrag, ein achter Fall: Am 12.2.2015 kam eine Email von Maxi, der "...genau das Gleiche passiert ist".
Nachtrag 11.5.2015: Ein gleicher, neunter Fall (passiert letzte Woche in 2014) wurde mir von Paula F. gemeldet.
Am 29.11.2011 kam von einem mir bis dahin Unbekannten per Email ein freundlicher Hinweis (neuestes BGH-Urteil zum Anscheinsbeweis, siehe), was mich gefreut hat und mir volle Bestätigung gab. Der Kernsatz dort besagt nämlich: Den Einsatz der Originalkarte hat dabei die Bank zu beweisen. Na also!!!
Am 3.12.2011 kam ein Brief von unserem Anwalt, der besagt, dass am 20.1.2012 die Berufungsverhandlung am Landgericht Karlsruhe stattfindet. Meine Frau übrigens glaubt, dass wir diesen unsäglichen Streit mit der Postbank nicht gewinnen; sie traut der Justiz offenbar noch weniger als ich - und das ist schon nicht viel.
Der Anfang vom Finale?
Am 20.1.2012 war also die Berufungs-Verhandlung am Landgericht Karlsruhe. Außer den Prozessbeteiligten waren noch
zwei Privatleute und jemand vom SWR anwesend - jedoch schon wieder keine der vier eingeladenen Zeitungen. Nach noch nicht einmal einer halben Stunde war alles vorbei. Und es ergab sich - so ließ Richter Stier verlauten:
Die Postbank müsse nun den Beweis (siehe)
für ihre Behauptung antreten, dass bei jener Abhebung die originale Karte zum Einsatz gekommen ist! Und nun drei Fragen:
(1) Warum denn hat die Postbank sich um eben diesen Beweis seit nun mehr als dreieinhalb Jahren -
mit Hilfe ihrer Handlanger - auf mieseste Weise gedrückt? Ja, warum wohl?
(2) Warum denn hat Banken-Ombudsmann Werner Weiß diesen Beweis - ganz und gar selbstverständlich -
nicht der Postbank abverlangt, stattdessen von uns den Gegenbeweis, gewiss wissend, dass wir das selbstverständlich
gar nicht könnten! (Siehe oben 23.6.2010)
(3) Warum denn hat Richter Zimmer des Amtsgerichts Karlsruhe den gleichen
Beweisantritt, den auch er schon gefordert hatte (siehe oben 26.11.2010), hinterher der Postbank stillschweigend
erlassen, "geschenkt"? Muss man hierbei nicht - mehr noch als bei (2) - einen schlimmen Verdacht haben?
Am 28.2.2012 erfahren, dass erst am 15.2.2012 die Stellungnahme der Gegenseite beim Landgericht Karlsruhe eingegangen ist, mit Wiederholen von altbekanntem Schwachsinn (siehe). Und Postbank-Fachanwalt Dirk Rykena schreibt nun - schließlich, nach drei Jahren, wohl oder übel: "Wir regen im Namen der Beklagten an, gegebenenfalls einen geeigneten Sachverständigen ...... vorschlagen zu lassen". Aber keine Rede davon - was hält Postbankster und Komplizen ab? -, nun endlich Nägel mit Köpfen zu machen: nämlich mit den bei jener Geldabhebung am Geldautomaten angeblich registrierten, individuellen MM-Merkmal-Daten ruckzuck den einzig entscheidenden Beweis (siehe) zu präsentieren, dann wäre alles erledigt! Warum Postbankster und Handlanger das bisher nicht wollten, ist klar, denn sie können nicht - es war ja nicht die originale Karte! Was also bezwecken die unehrliche Postbank und deren Anwalt nun, nach nun drei Jahren, mit dem scheinbaren Eingehen auf einen "Beweisantritt" - außer Zeit zu schinden? Wer weiß, wie lange sich das noch hinzieht - noch hingezogen, noch verschleppt wird. Weitere drei Jahre?
Am 27.4.2012 kam vom Freiburger Rechtsanwalt H. die Mitteilung, dass das Landgericht Karlsruhe mit Schreiben vom 11.4.2012 bei einem Sachverständigen für IT-Forensik (I.B. aus E. ) angefragt habe, ob er ein Gutachten bezüglich des Beweis/Gerichtsbeschlusses vom 17.2.2012 erstatten könne. Und offenbar am 3.5.2012 ist beim Landgericht Karlsruhe ein Schreiben von jenem Sachverständigen eingegangen, in dem der mitteilt, dass er das Gutachten nicht erstellen könne, aber die Zusage von einem anderen (M. aC.) habe, der das machen würde. Das Landgericht fragt die Beteiligten - Mitteilung bis spätestens 18.5.2012 -, ob sie mit dem einverstanden seien. Von unserer Seite gibt es keine Einwände; denn wir brennen darauf, dass die Postbank endlich nach nun mehr als drei Jahren ihre "Beweise" (die damals angefallenen MM-Merkmal-Daten, siehe hier und auch hier) auf den Tisch legt (nicht nur ein höchst zweifelhaftes MM:01), damit diese dann mit denen von unserer EC-Karte (die haben wir ja noch!) verglichen werden können und so offenbar wird, ob in diesem Streit wir die Gauner sind - wie Postbankster und Komplizen es faktisch unterstellen - oder andernfalls gar sie selbst! (Da waren wir noch arglos und sind - selbstverständlich - davon ausgegangen, dass dieser benannte Gutachter Markus a Campo aus Aachen kompetent und vor allem redlich ist.)
Am 8.6.2012 kam die Mitteilung vom Freiburger Rechtsanwalt H., dass mit Schreiben vom 24.5.2012 das Landgericht Karlsruhe den Sachverständigen Markus a Campo aus Aachen gefragt hat, ob er das Gutachten bezüglich des Beweisbeschlusses erstatten könne. Seit der Berufungsverhandlung am 20.1.2012 ist nun über ein halbes Jahr vergangen!
Am 20.7.2012 haben wir Anzeige gegen Postbank und Kumpane eingereicht wegen "Beleidigung und Betrugsversuch". Die Staatsanwaltschaft teilt daraufhin (Datum 24.7.2012) mit - unter " Ermittlungsverfahrens gegen Z. u. a. wegen Beleidigung und Betruges" -, dass die Anzeige eingegangen sei. Freunde hatten mich aber schon vorher vor Illusionen gewarnt mit den Worten: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus." Und nun sehen wir mit der abschließenden, abweisenden Antwort der Staatsanwaltschaft vom 8.8.2012, dass die Freunde recht hatten.
Am 27.7.2012, kam Post vom Freiburger Rechtsanwalt H. Der also mit der Beweisführung beauftragte Gutachter Markus a Campo aus Aachen hat für den Beweis, ob bei jener Geldabhebung unsere EC-Karte eingesetzt worden war, eben diese - das darf doch nicht wahr sein - gar nicht ausgehändigt haben wollen! Das muss man sich mal vorstellen: Er soll beweisen, ob es unsere originale EC-Karte war - und er will die nicht in Händen haben ! Das ist gerade so, als würde ein Experte beweisen sollen, ob eine Pistolenkugel aus einer bestimmten Pistole abgefeuert wurde - und er will die Pistole nicht !!! Wir waren selbstverständlich davon ausgegangen, ein kompetenter und redlicher Gutachter werde unsere EC-Karte anfordern, das darauf befindliche MM-Merkmal ermitteln und prüfen, ob dies übereinstimmt mit den bei jener Abhebung registrierten Daten. Aber nein, dieser Markus a Campo gibt stattdessen hemmungs- und gewissenlos der Postbank recht in seinem unehrlichen, parteiischen "Gutachten", aber nicht etwa aufgrund vom individuellen, einwandfreien Beweis (siehe), stattdessen doziert er langatmig über allgemeine, pauschal eingeschätzte Wahrscheinlichkeiten; so schreibt er, ohne das dann im Mindesten zu erhärten oder auch nur den geringsten Anhaltspunkt dafür zu liefern: "Skimming-Szenarien sind bei einem Versagen der MM-Prüfung .... denkbar, haben allerdings eine verschwindend geringe Wahrscheinlichkeit." Haha; ein SECHSER im Lotto hat noch viel eher eine verschwindend geringe Wahrscheinlichkeit, kommt trotzdem immer wieder vor (zudem siehe oben "Weitere Fälle"!). Weiter schreibt er: "Deshalb ist davon auszugehen, dass bei der fraglichen Abhebung die Originalkarte eingesetzt worden ist." Soso, "davon auszugehen", wo aber ist der Beweis, den er doch hätte liefern sollen und den doch auch der BGH fordert (siehe 29.11.2011)? Weiter schreibt er: "Wie .... geschildert, sind durch die lange Dauer des Verfahrens bestimmte Untersuchungen (doch wohl der Beweis) nicht mehr durchführbar. Beim konkreten Verdacht auf Skimming (und als Konsequenz daraus die nicht erfolgte oder fehlerhafte MM-Prüfung) hätten Beweismittel gesichert werden müssen." Aha, ja wessen Schuld ist das denn, unsere oder die der Postbank, dass das entscheidende Beweismittel, die bei jener Geldabhebung angeblich angefallenen MM-Merkmal-Daten, nicht gesichert worden ist??? (Wenige Stunden nach jenem Vorgang hatte ich der Postbank Bescheid gegeben! Das ist so, als ob ein Bußgeldbescheid wegen z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung eingeht und die Polizei hat das Foto nicht, nicht mehr?) Im direkten Vergleich jener angefallenen MM-Merkmal-Daten mit unserer Karte wäre klar bewiesen, wer recht hat! (Desweiteren siehe also unsere Einwendungen gegen sein unehrliche Gutachten.)
Jetzt ist also ganz klar, warum die Postbank den für ihre Behauptung einzigen einwandfreien Beweis (die bei jener Geldabhebung angefallenen MM-Merkmal-Daten) nicht gebracht hat - es gibt den nicht mehr! Die Postbank hat diesen Beweis - aus verantwortungsloser Schlamperei oder doch wohl eher Gaunerei - verschwinden lassen. Es darf doch wohl nicht wahr sein, dass das Verschwindenlassen des Beweises nicht zum Nachteil der Postbank, die allein das zu verantworten und verschuldet hat, sondern zu unserem Nachteil ausgelegt werden soll! Zudem ließe sich das Fehlen der gelesenen MM-Merkmal-Daten doch viel eher so deuten: die wurden eben deshalb NICHT gesichert, weil die bei jener Geldabhebung gar nicht angefallen sind, weil es die auf jener Karte, nämlich Kartendublette, gar nicht gegeben hat!
Unsere Hoffnung, dass mit einem echten Beweis diese üble Geschichte (das übelste, was wir je erlebt haben) rasch zu einem Ende kommt, wurde also zerstört. Mit einem Rechtsanwalt Tobias H. aus Karlsruhe geht's nun weiter - wohl nicht mehr lange (dachte ich da noch arglos), denn für das Scheitern des entscheidenden Beweises ist klar die Postbank verantwortlich! Sie hat den Beweis vereitelt!
Ende August 2012. Unser Anwalt - wir dürfen nicht ohne Anwalt vor Gericht - möchte eine über die gesetzlichen Gebühren hinausgehende Sondervergütung (Pauschalgebühr) haben, da er bei dem relativ geringen Streitwert sonst nicht auf seine Kosten kommt. Das kann ich sogar verstehen - vorausgesetzt, er macht gute Arbeit (was dann leider gar nicht der Fall war). Auch wegen anderer Kosten (inzwischen mehr als das Doppelte dessen, was uns die Postbank streitig macht) werden wir wohl, selbst wenn wir am Ende gewinnen sollten, nur einen Teil des Schadens, für den wir gar nichts können, ersetzt bekommen! Aber inzwischen geht es uns viel mehr um unsere Ehre und Würde, die wir von Postbankstern und willfährigen Kumpanen in den Dreck gezogen fühlen.
Nachtrag Anfang 2013: Jedoch mit der Leistung des Rechtsanwalts Tobias H. von der großen (15 Juristen) Karlsruher
Rechtsanwaltskanzlei Nonnenmacher konnten wir gar nicht zufrieden sein, seine Arbeit war einfach schlecht. Mit seinem Schriftstück
hatte er es dem Gericht leicht gemacht, im Urteil auf die Hauptsache überhaupt nicht einzugehen, siehe unten 23.1.2013.
Nachtrag Mai 2013: Ob der Rechtsanwalt gute Arbeit geleistet hat oder nicht, spielt gemäß AG Emmendigen keine Rolle, jener darf in
jedem Fall die volle Sondervergütung beanspruchen. (Unter Juristen gelten offenbar andere Regeln als im normalen Leben. "Eine
Krähe hackt der anderen kein Auge aus" sagte dazu ein Mitbürger.)
Am 4.10.2012 kam Post vom Karlsruher Rechtsanwalt H.: Der Termin zur Beweisaufnahme und Fortsetzung der mündlichen Verhandlung vom 20.1.2012 am Landgericht Karlsruhe ist nun am 7.12.2012, 14Uhr Ich kann mir nicht vorstellen, wie dieser Gutachter Markus a Campo aus Aachen (siehe oben 27.7.2012) dann sein krass parteiisches Beweisgutachten rechtfertigen will, ohne etwas nachzulegen. Nachtrag: Nicht einer der zahlreichen eingeladenen Medienleute ist dann bei der Gerichtsverhandlung am 7.12.12 erschienen. Schande!
8.11.2012 Als ob es noch einer Bestätigung unser schlechten Meinung über Postbankster (und Komplizen) bedurft hätte - da berichtete das ZDF in Hallo Deutschland, wie die Postbank-Finanzberatung die Kunden übers Ohr gehauen hat. Und Frontal 21 bringt am 20.11.2012 nochmal Gleiches, in ZDFzoom am 30.1.2013 wieder und schon wieder am 11.9.2013 in PLUSMINUS! Siehe auch hierzu eine Meldung der FAZ, auf die wir anonym hingewiesen wurden - wahrscheinlich war der anonyme Schreiber ein Angestellter der Postbank mit Gewissensbissen.
Und was - desweiteren - die Ehrlichkeit der Postbank anbelangt: Wenn, wie doch Postbankster und Komplizen behaupten, der Eintrag "MM:01" in einem Journal den Einsatz der originalen Karte - ohne Weiteres(!) - beweisen solle, wir dagegen ABSOLUT sicher sind, dass es die originale Karte nicht gewesen sein kann, so bliebe doch noch, dass dies "MM:01" in jenem Journal aufgrund eines Fehlers entstanden oder - eher - gar von der Postbank gefälscht worden ist (siehe Absatz darüber). Die Postbank wird natürlich diese "Unterstellung" mit geheuchelter Empörung zurückweisen. Aber nichts anderes als eben Betrug ist es doch, was Postbankster und Komplizen ihrerseits de facto uns unterstellen - und dies ohne wirklichen Beweis, hatten doch die Postbankster eben diesen verschwinden lassen!
Mit Datum vom 10.11.2012 kam die Stellungnahme dieses "Gutachters" Markus a Campo aus Aachen zu unseren Einwendungen gegen sein Gutachten. Dem meisten der Einwendungen - vor allem dem Wesentlichen - ist er ausgewichen. Und er meint offenbar, er könne sein Gutachten weniger angreifbar machen, indem er Wahrscheinlichkeiten (siehe oben) in seiner Aussage nun einfach weglässt!
Am 23.11.2012 ist ein Eintrag auf unserem Postbank-Konto: "IHRE BARABHEBUNG VOM 20.11.2012 WURDE DOPPELT AUSGEFUEHRT. ENTSCHULDIGEN SIE DAS VERSEHEN." Aha, da wurden also 3 Tage vorher 300 EURO zuviel abgebucht! Dies als Beleg, wie fehlerfrei es bei der Postbank zugeht.
Am 7.12.2012 war also die Fortsetzung der Berufungsverhandlung im Landgericht Karlsruhe - und dieser Gutachter Markus a Campo aus Aachen war da! Er, der erst in seinem Gutachten gewisse Wahrscheinlichkeiten, wenn auch "verschwindend geringe" für unseren Skimmingfall zugestanden hatte, später jedoch diese weggelassen hat (siehe 10.11.2012 - aber weiter oben auch Weitere Fälle!!!), hat auf Befragen von Anwalt und Richter sich gewunden und - widerstrebend - eine Wahrscheinlichkeit, wenn auch "gegen Null" wieder zugestanden. Jetzt erhalten die Parteivertreter "Schriftsatzrecht" bis zum 4.1.2013, bevor Ende Januar 2013 mit einem Urteil zu rechnen ist. Und im Vordergrund sollte nun die Frage stehen: Wie unwahrscheinlich, in welchem Maße ausgeschlossen ist es, dass jener besagte Eintrag "MM:01" (im angegebenen Geldautomatenjournal) durch einen Fehler entstanden ist oder gar durch Fälschung! Und wenn dieser Gutachter Markus a Campo aus Aachen (wieder, parteiisch) antworten sollte: "Mit der Wahrscheinlichkeit gegen Null" - warum denn das? Warum denn sind Fehler oder Fälschung der Postbank so sehr viel weniger zuzutrauen als uns ein - wie uns faktisch unterstellt wird - 800-EURO-Betrug? Ja, warum denn? Siehe dazu oben 8.11.2012 von wegen Postbanks weißer Weste - wir dagegen haben das Konto seit 50 Jahren, und unsere Weste ist blütenweiß! Und wir haben wenige Stunden nach jener Abhebung den Vorgang bei der Postbank und Polizei angezeigt und dabei die Karte vorgezeigt! Vor allem aber: sollte es für eine ehrliche Justiz nicht selbstverständlich sein, die nachteiligen Folgen des Verschwindenlassens vom entscheidenden Beweis - anderenfalls hätte es diesen Streit überhaupt nicht gegeben! - demjenigen anzulasteten, der dies Verschwindenlassen allein verschuldet hat!?!
4.1.2013 In der Stellungnahme zur mündlichen Anhörung des Sachverständigen (Gutachter Markus a Campo aus Aachen) macht es sich der gegnerische Rechtsanwalt Dirk Rykena auf gewohnt unehrliche Weise leicht. Er pickt sich gezielt die Entgegnung dieses Gutachters auf unser - zugegeben - schwächstes, unwahrscheinliches Argument heraus (tatsächlich war dies Argument von unserem Karlsruher Rechtsanwalt Tobias H., siehe unten - ich mochte es nicht!), bauscht es auf und meint so anderen, viel stärkeren ausweichen zu können.
Am 23.1.2013 haben wir das Urteil vorliegen, welches "Im Namen des Volkes" uns Unrecht gibt -
und uns doch damit Betrugsvorsatz unterstellt; und zudem will er eine Revision nicht zulassen. Richter Stier des Landgericht
Karlsruhe will also bedenkenlos den pauschalen, parteiischen Mutmaßungen dieses "Gutachters" Markus a Campo aus
Aachen glauben, will damit den Einsatz der Originalkarte - tatsächlich! - als bewiesen und damit den Anscheinsbeweis
als geltend ansehen, obwohl dieser "Gutachter" überhaupt nichts wirklich bewiesen hat, und geht auf die Hauptsache, nämlich
Gesichtspunkte, die für uns, aber insbesondere gegen die Postbank sprechen, überhaupt nicht ein, nämlich: Wenige Stunden nach jenem Vorgang haben
wir diesen angezeigt und die betreffende Karte vorgezeigt. Die Postbank hat das Nicht-Sichern, Verschwindenlassen
der Beweise verschuldet. Mit dem Verschwinden-Lassen der Beweise, die angefallenen MM-Merkmal-Daten, wurde uns die
einzige Möglichkeit genommen, eine Kartendublette bei jener Abhebung zu beweisen und uns zu rechtfertigen. Dies ist
der klassische Fall einer "Beweisvereitelung" (siehe
hier!!!), so heißt es nämlich in einem juristischem Webdokument: "Danach liegt eine Beweisvereitelung vor, wenn eine Partei
ihrem beweispflichtigen Gegner die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich macht. Sie (die Rechtsprechung) gewährt
dann im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr"! Ahaaa!
Aber Richter Stier kümmerte dies nicht, er unterstellt uns einfach - ganz der Postbank zu Diensten -, dass wir selbst die 800 EURO
abgehoben oder Karte plus PIN Dritten zugänglich gemacht zu haben und dieses leugnen. (Desweiteren siehe.) Das ist klar ein Verstoß gegen die "Unschuldsvermutung", da
doch eben der Beweis fehlt, von der Gegenseite beseitigt wurde !!! Leider wurde dies dem Richter Stier von unserem inkompetenten
Anwalt Tobias H. der großen Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei Nonnenmacher (15 Juristen) mit seiner schädlichen Argumentation
(siehe) auch leicht gemacht.
Nachtrag Anfang 2015 mit notwendiger Korrektur: dieser Anwalt Tobias H. ist nicht mehr bei der Rechtsanwaltskanzlei Nonnenmacher.
Dieser Anwalt schrieb uns später: "Da das Landgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung die Revision nicht zugelassen hat und aufgrund des Streitwerts eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht statthaft ist, ist der einzig statthafte Rechtsbehelf gegen das vorliegende Urteil die Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgericht." Nun müssen und werden wir also auch diesen Schritt noch tun. Schon ganz am Anfang hat mir jemand geraten, ich solle es lieber sein lassen: "Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei" - aber mein Gerechtigkeitsempfinden und verletzte Würde widersetzen sich.
Am 24.1.2013 schrieb mir - auf meine Vorhaltungen hin - dieser Markus a Campo aus Aachen zur "Rechtfertigung" seines
unehrlichen, parteiischen Gutachtens: "Der erfolgreiche MM-Test ist ein Beweis, dass mit der Originalkarte abgehoben wurde. Das ist wie mit
einem Fingerabdruck oder einem DNA-Test. Die gelten vor Gericht auch als Beweis, ..."
Darauf entgegnete ich ihm: "Ja, aber nicht indem es dort lediglich heißt: "MM:01" oder ähnliches, sondern dem Beschuldigten
auch freisteht zu sagen, er bestreite die Übereinstimmung (mit seiner DNA oder Fingerabdruck), und dann ein kompetenter, unabhängiger
Experte zeigen muss, dass diese Übereinstimmung doch besteht (bzw. nicht besteht)! Wo ist denn das so in unserem Fall? Wo?"
Markus a Campo aus Aachen aber mochte darauf trotz vielfacher Aufforderung nicht mehr antworten, hat feige gekniffen! Offenkundig fehlt
ihm nicht nur Ehrlichkeit, feige ist er also auch noch. Noch nie war mir ein Mensch so zuwider - ich würde ihm gern ins Gesicht spucken.
Ein Anrufer meinte, er - an meiner Stelle - würde noch etwas ganz anderes mit dem machen.......
Am 30.1.2013 Beschwerde gegen diesen "Gutachter" Markus a Campo aus Aachen wegen unehrlichem, parteiischem Gutachten bei der Industrie und HandelsKammer Aachen eingelegt. Die Antwort des Herrn Schönberger von der IHK vom 6.2.2013 aber passt zu den bisher erlebten Unehrlichkeiten: Er "könne nichts offensichtlich Falsches erkennen". (Es ist doch - offensichtlich - viel eher so: Herr Schönberger will nicht erkennen!)
Am 1.2.2013 kam nun diese
Meldung (siehe) im Internet: "Die Wahrheit interessiert mich nicht. - Diesen Satz sagte der Richter Holger K., derzeit eingesetzt
am Landgericht Chemnitz, während einer Verhandlung."
Ja, wie wir uns denken können, sind wir nicht die Einzigen, die von Juristen schlecht behandelt werden - auch in unserem Fall interessierte
jene die Wahrheit nicht: nämlich der einzig einwandfreie Beweis mit den bei jener Abhebung angefallenen MM-Merkmal-Daten.
Übrigens von keinem unserer Bekannten und Freunden wurde ich darin bestärkt, diesen Weg zu gehen - viel eher im Gegenteil. Dies liegt
gewiss nicht daran, dass jene uns nicht glauben, sondern lässt in erschreckender Weise erkennen - entsprechende Bemerkungen haben das klar
gezeigt -, wie gering das Vertrauen der Bürger in Juristen allgemein ist. Ja, ich meinte sogar bisweilen einen gewissen Vorwurf zu spüren,
ungefähr so: wie ich denn überhaupt auf die abwegige Idee käme, von Justiz und Politik Ehrlichkeit und Anstand zu erwarten?
Am 2.2.2013 hat uns die Postbank unser 50-jähriges Konto gekündigt! Das hatte ich erwartet und vorsorglich schon lange bei einer anderen Bank ein Girokonto eingerichtet. Die Postbank spricht uns dabei an mit "Sehr geehrte ...." - nein, die ehren ihre Kunden nicht, das zeigt diese Geschichte. Was ist das doch für ein schäbiger, schmutziger Ganoven-Verein.
Nachtrag: Als Gipfelpunkt der Frechheit fordert die Postbank am Schluss "Zinsen und Entgelte" - wir hatten aufgrund der Kündigung die Geld-Zuflüsse aufs Konto gestoppt, und so erdreistet sich die Postbank nun tatsächlich, mangels Geldeingänge zum Abschluss noch Kontoführungsgebühren zu verlangen! Natürlich haben wir die nicht gezahlt - und die Postbankster getrauten sich dann doch nicht, diese einzufordern.
Am 15.2.2013, haben wir also unsere Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeschickt; aber dies nun - beim BVerfG geht das - ohne Anwalt; jener Karlsruher Rechtsanwalt Tobias H., eine absolute Niete, hatte doch wahrhaftig 5.000 EURO dafür haben wollen!!! Am 19.2.2013 kam die Nachricht, dass die Beschwerde im BVerfG eingetroffen ist. Und mit Schreiben vom 25.2.2013 wollte das BVerfG nun offenbar wissen, wie ernst es uns ist, und bittet uns, unsere Rechtsauffassung zu überprüfen !?! Am 2.3.2013, dem vierten Jahrestag des Beginns dieser unsäglichen Geschichte, also dem BVerfG mitgeteilt, dass wir selbstverständlich bei unsererer "Rechtsauffassung" bleiben.
Mit Datum 7.3.2013, nach der missratenen Berufung, schickt uns der RA die Kostenfestsetzung vom AG Karlsruhe. Damit sind unsere Kosten auf mehr als das 6-fache dessen gestiegen, um was wir uns mit der unehrlichen Postbank und deren ebenso unehrlichen Handlangern seit März 2009 streiten. UNSÄGLICH
Das Finale?
Und heute, 30.3.2013, erhalten wir Antwort vom Bundesverfassungsgericht, da heißt es kurz und lapidar:
"Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen". Und das sei "unanfechtbar",
tönt es weiter mit unerwarteter Arroganz. Dies ohne jede Begründung, einfach so - die "ehrenwerten"
Richter des BVerfG wollen in diesem Fall also nicht entscheiden! Was soll man denn davon halten, muss der normale
Bürger das nicht als demütigende Missachtung ansehen - und einen schlimmen Verdacht haben? Muss man da nicht den Argwohn haben,
diese Staatsdiener wollen gar nicht dem Staat, d.h. dem Volk, dienen? Nun müssen wir also - sehr ungern - zur Kenntnis nehmen,
dass wir uns getäuscht hatten im bisherigen Glauben, wir leben in einem richtigen Rechtsstaat.
Jetzt muss ich mir den Vorwurf machen, trotz mancher Warnung von Freunden und Bekannten auf Rechtsstaatlichkeit in Deutschland vertraut zu haben - einer hatte mir geschrieben: "Wenn Du glaubst, in einem fairen Rechtsstaat zu leben, unterliegst Du einer Illusion". Ja, von dieser Illusion bin ich nun kuriert. Aber woher wussten denn jene, wie wenig Deutschland ein Rechtsstaat ist? Und wie steht es eigentlich um die Berufsehre von Juristen - haben die überhaupt eine solche? Was bringt überhaupt ein aufwändiges, jahrelanges (5 Jahre!) Jurastudium, wenn das natürliche Rechtsempfinden dabei verkommt? Siehe zum Beispiel das verkorkste Rechtsempfinden des Ombudsmannes Werner Weiß (ein Jurist!), oben 23.6.2010.
Am 3.4.2013 jedoch kam erneut Hoffnung auf, da meldet nämlich die BADISCHE ZEITUNG im Artikel mit der vielsagender Überschrift: "Dafür sorgen, dass an Stelle von Unrecht Recht tritt" (Interview mit dem Präsidenten Stilz des Staatsgerichtshof BW), dass seit 1. April 2013 für Bürger die Möglichkeit besteht, beim StGH Verfassungsbeschwerde einzureichen. Des Weiteren lasen wir dort - hoffnungsvoll -, dass heute nicht mehr der Staat, sondern der Bürger im Mittelpunkt der Verfassung steht, dass es seine Verfassung ist, er ernst genommen werden soll - und dass am Staatsgerichtshof auch Laienrichter mitwirken, im Gegensatz zum BVerfG. Darauf stützen wir nun unsere Hoffnung, denn wir wissen längst zur Genüge, wie jeder normale Mensch unseren Fall sieht. Die Verfassungsbeschwerde, welche das feige BVerfG nicht zur Entscheidung annehmen wollte, wurde also zum Staatsgerichtshof BW abgeschickt, ist am 24.April 2013 dort eingegangen und hat ein Aktenzeichen erhalten.
21.4.2013 In einer frechen, beleidigenden Email (mit Betreff: Jammern und Lamentieren), in der er unser Wehren ausgiebig als "Jammern und Lamentieren" verspottet und wieder bei der mehrfach gestellten Frage (siehe 24.1.2013) kneift, wollte dieser "Gutachter" Markus a Campo aus Aachen die Postbank rechtfertigen und uns weismachen, dass es gute Gründe gäbe, das bei der Abhebung registrierte MM-Merkmal (als Beweis) nicht im Protokoll zu sichern - aus Datensicherheitsgründen. Aber gerade er als IT-Fachmann muss wissen, dass diese Begründung abwegig ist. Schon vor Jahren hatte ich - mit so einer Ausrede rechnend - dies vorsorglich aufgezeigt, siehe Hash-Funktion.
26.4.2013: Und nun hat dieser Markus a Campo tatsächlich zugegeben(!) - nach meinem entsprechenden Einwand kam er wohl nicht darum herum -, dass es doch Wege gebe, den Wert des MM-Merkmals sicher zu protokollieren: "Das setzt einen gewissen organisatorischen und technischen Aufwand voraus (.....), den man wohl gescheut und sich deshalb geeinigt hat, nur das Ergebnis der MM-Prüfung zu protokollieren." Aha, und dies "Aufwand gescheut" (nur etwas Software, siehe!) und "geeinigt" geht also so einfach zum Nachteil und auf Kosten des Bankkunden. UNSÄGLICH! In der Rechtsprechung gibt es dafür einen Begriff: "Beweisvereitelung" (siehe). Zu meiner Erwiderung mit Kritik an seinem Gutachten - seine gutachterische Verfehlung war nun offenkundig geworden, siehe auch 24.1.2013 - mochte dieser "aufrechte" Markus a Campo (siehe ihn) dann nicht mehr Stellung nehmen.
Nachtrag 21.10.2014: Diesem "Gutachter" Markus a Campo aus Aachen hat nicht gefallen, wie er hier dargestellt wird,
und so meinte er am 6.8.2014, Strafanzeige wegen Beleidigung stellen zu müssen. Dies ist dann jedoch ganz anders verlaufen, als
er es sich erhofft hatte, denn mit Schreiben vom 20.10.2014 bekamen wir von der Staatsanwaltschaft Freiburg die Mitteilung, dass das
Verfahren eingestellt worden ist. (Wir hatten zuvor den Behörden gezeigt, dass sehr viel eher wir Grund haben, uns
beleidigt und unsere Würde verletzt zu fühlen - wegen seines kränkenden, unehrlichen "Gutachtens".)
Ja, man kann sich wirklich fragen, was diesen "Gutachter" getrieben haben mag, sein "Beweis-Gutachten" so
schamlos krass parteiisch zugunsten der Postbank abzufassen, ohne seine Mutmaßungen - statt Beweise! - auch nur im Mindesten zu
erhärten oder zu belegen. Mitbürger meinten dazu, das könne man sich doch denken, der hat's ganz bestimmt nicht umsonst getan!
Am 29.5.2013 haben wir nun Antwort vom Staatsgerichtshof BW erhalten. Da heißt es: "....gegen das Urteil des Langerichts Karlsruhe .... hat der Staatsgerichtshof .... durch den Präsidenten Stilz und die Richter Dr. Mattes und Gneitung am 27.Mai 2013 einstimmig beschlossen: Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Auf eine Begründung wird nach §58 Abs. 2 Satz 3 StGH verzichtet. Dieser Beschluss ist unanfechtbar." Einfach so!!!
Dies "Auf eine Begründung wird verzichtet"(!) ist doch viel eher zu verstehen als "Eine Begründung wollen wir nicht herausrücken" - und dies offenbar (muss man doch argwöhnen) aus Ermangelung einer echten, ehrlichen Begründung! Und wie danach bestätigt wurde, waren bei diesem Beschluss die Laienrichter, auf die wir große Hoffnungen gesetzt hatten, arglistigerweise ausgeschlossen worden !!! Gegen das Fehlen der Begründung und Ausschließen der Laienrichter haben wir am 30.5.2013 Beschwerde erhoben und die Laienrichter dabei gezielt angesprochen - keine Antwort darauf, auch von den Laienrichtern nicht.
8.6.2013 Nun ist es also offenkundig geworden: Die Justiz will - in einer "konzertierten Aktion" und auf kospirative Weise - um jeden Preis die Postbank schonen, steckt mit der unter einer Decke, hat schändlich versagt! Denn der StGH BW lässt uns als Antwort zu unserer wiederholten Beschwerde schreiben - von einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin, nicht von einem Richter:
In diesem Schreiben vom 25.4.13 (erhalten 29.5.13) hatte der StGH BW unsere Verfassungsbeschwerde als nicht fristgerecht (binnen eines Monats) hingestellt. Aber in unserer Entgegnung vom 11.5.2013 hatten wir dem widersprochen, eigentlich widerlegt:
Aber darauf und dass die angebliche "Monatsfrist" tatsächlich nur 23 Tage war, 1.4.13 bis 24.4.13, mochte der StGH BW in keiner Weise eingehen. (Dürfen die eigentlich machen, was sie wollen? Darf diese Clique nach Belieben mit dem Bürger, dem einfältigen Untertan, umspringen? Oder müssen die eventuell gar machen, was sie eigentlich nicht wollen???) Der großspurige Spruch vom Präsidenten des StGH BW Stilz in jenem Interview, "Dafür sorgen, dass an Stelle von Unrecht Recht tritt", kommt uns nun wie blanker Hohn vor. Das angebliche "nicht fristgerecht" ist eine feige und offenkundig verlogene Ausrede. Wir werden uns weiter wehren.
Nachtrag: Erst nach viermaligem Anschreiben - ein Brief und drei Emails -, uns doch bitte die zugesandten Unterlagen wieder zurückzugeben, erhielten
wir diese (mit 10-wöchiger Verspätung) am 10.8.2013 zurück.
Nachtrag 31.10.2013: In einem Artikel der BZ "Beschwerden will gelernt sein" heuchelt der Präsident des StGH BW Stilz
Bedauern, dass vor dem Staatsgerichtshof bisher keine einzige Beschwerde erfolgreich war..... die Zulassungskriterien nicht erfüllt.
Dazu passende, kräftige Worte schreibe ich hier lieber nicht hin!
Hilfesuchend hatten wir uns noch an zwei hohe Politiker (im Bund und Land) gewandt. Deren Antwort war sinngemäß: Da könne man leider nichts machen. Und die Kernaussage vom hiesigen CDU-Bundestagsabgeordneten Peter Weiß dazu war ähnlich: "Jede Art von Einflussnahme ist unzulässig." Darf also die Justiz - selbstherrlich - machen, was sie will, hält die sich für sakrosankt (unantastbar)? Ein Viertel (!) der Abgeordneten im Deutschen Bundestag sind Juristen, sind also die ganz, ganz extrem überrepräsentierte Berufsgruppe im Parlament. Da sollte man sich nicht zu wundern über die "Bürgerferne" der Politik. Wir mussten die Erfahrung machen: Die Juristerei ist ein höchst unehrliches Gewerbe, siehe "Ein Berufsstand im Niedergang"! Siehe auch hier Norbert Blüm's gar nicht gute Meinung über die deutsche Justiz: "Meine Vorstellung von Recht und Gerichten war Kinderglaube." In einem Interview spricht er über seine Enttäuschung, die überheblichkeit von Richtern und die Missachtung des Menschlichen.
Juli 2013 Auf eine Voranfrage an entsprechender Stelle bekamen wir folgende Mitteilung: "Jeder Bürger, der der Meinung ist, dass seine Grundrechte verletzt wurden, kann eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen. Der EGMR kann jedoch nur Fälle annehmen, wenn alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft wurden." Und da wir ja alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft haben, werden wir nun auch noch diesen Weg gehen. Am 26.7.2013 haben wir also die Beschwerde (siehe) beim EGMR in Straßburg eingereicht. Diese hat dort am 28.7.2013 eine Betreff-Nummer bekommen. Und Anfang August 2013 schickte uns der EGMR Merk- und Formblätter zu, damit wir unsere Beschwerde formgerecht einreichen können (bis 25.9.2013). Diese wurde am 18.9.2013 also zur Post gebracht. Und am 15.10.2013 haben wir vom EGMR die Bestätigung erhalten, dass das ausgefüllte Beschwerdeformular dort eingegangen ist. "Der Gerichtshof werde sich .... mit dem Fall beschäftigen, sobald es der Geschäftsgang erlaubt." Wie zu erfahren ist, kann der EGMR aber keine Urteile aufheben, abändern oder revidieren - was kann er denn dann überhaupt? Nun warten wir also ab.
Heute, 6.12.2013, kommt ein Schreiben vom EGMR, in dem unsere Beschwerde für unzulässig erklärt wird: Die Entscheidung
erging am 14.November 2013 in Einzelrichterbesetzung H.Keller. "Soweit die Beschwerdepunkte in seine Zuständigkeit fallen, ist der
Gerichtshof aufgrund aller zur Verfügung stehender Unterlagen zu der Auffassung gelangt, dass die im Artikel 34 und 35 (siehe!!!) der Konvention niedergelegten Voraussetzungen nicht erfüllt waren."
Weiter heißt es: "Diese Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner Berufung an den Gerichtshof sowie an die große
Kammer oder eine andere Stelle. Sie werden daher Verständnis dafür haben, dass die Kanzlei Ihnen keine weiteren Auskünfte
über die Beschlussfassung des Einzelrichters geben und auch keine weiteren Schriftverkehr mit Ihnen in dieser Angelegenheit führen
kann."
Nein, dafür haben wir, hat kein normaler Mensch Verständnis. (Sollen wir nun aufgeben - mit der betrüblichen
Erkenntnis, dass wir hier tatsächlich nicht in einem richtigen Rechtsstaat leben?)
Die Ablehnung unsere Beschwerde wurde lediglich mit der Nennung von Artikel 34 und 35 pauschal als "unzulässig" erklärt, ohne nähere Begründung. Am ehesten passen, wenn überhaupt, würde im Artikel 35 (siehe!!!), dass uns "kein erheblicher Nachteil entstanden ist". Also 6000 EURO (inzwischen 10.000, Stand 2017) die uns der Fall gekostet hat, dazu die Kränkung und unsere verletzte Würde - "Die Würde des Menschen ist unantastbar!" (Artikel 1 des Grundgesetzes) - sowie der erschütterte Glauben an die Rechsstaatlichkeit Deutschlands ist kein erheblicher Nachteil ??? Am 9.Dezember 2013 und Wochen später nochmal einen Brief mit der Bitte um Aufklärung an den EGMR geschickt - aber keine Antwort ist von dort gekommen.
Am 27.12.2013 gab's in der BADISCHEN ZEITUNG einen großen Artikel über die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly, die offensiv Korruption, Amtsversagen und Lobbyismus bekämpfe. Aha! Und nun wollen wir herausfinden, ob an sie oder an welche Stelle wir uns wenden müssen, damit in unserem Fall tatsächlich "Im Namen des Volkes" Recht gesprochen wird. Denn wie jeder normale Bürger (ausgenommen Juristen, Bankster und vielleicht Journalisten) unseren Fall sieht, haben wir längst vielfach erfahren: Die Justiz hat uns betrogen. Was wir also ansteuern, ist ein "Laiengericht" (Bürgergericht), das über unseren Fall wirklich und endgültig im Namen des Volkes Recht spricht - denn "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" heißt's im Artikel 20, GG. Und zu dieser vom Volk ausgehenden Staatsgewalt gehört ja auch die Judikative, also die Rechtsprechung! Und wenn jeder normale Bürger eine Rechtssache anders sieht als die Justiz, dann kann doch keine Rede davon sein, dass die Staatsgewalt in diesem Fall wirklich vom Volke ausgeht - schon gar nicht im Namen des Volkes! (Hierzu passen Norbert Blüm's drastische Worte: "...die Justiz gehört vor ein Bürgergericht!")
Nachtrag: Nach Anfrage bei der Justiz (Justizministerium BW, auf Empfehlung vom AG Freiburg) bezüglichen an welche Stelle, versuchte man (11.4.2014) uns erstmal abzuwimmeln - am 15.4.2014 wieder. Und nachdem am 17.4.2014 man dieser Frage wieder auswich und angab, weiteres Nachfragen nicht mehr beantworten zu wollen, werden wir uns nun also nachdrücklich darum bemühen, ganz ohne Juristen zu unserem Recht zu kommen, vielleicht mit einem Laiengericht (Bürgergericht). Denn wenn auch Juristen sich zweifellos besser auskennen mit Gesetzen, so ist das natürliche Rechtsempfinden von normalen Staatsbürgern ganz bestimmt nicht schlechter als das der Juristen, eher besser, warum wohl gibt's Schöffen? - Zitat: "Sie sollen als Vertreter des Volkes dazu beitragen, dass das Vertrauen des Volkes in die Justiz erhalten bleibt." Aha! Und da unser Fall juristisch eigentlich sehr, sehr einfach ist - die Postbank hat den entscheidenden Beweis verschwinden lassen -, braucht es dazu auch nicht mehr als das ganz normale "natürliche Rechtsempfinden".
Also am 18.4.2014 angemeldet zu einer "Bürgersprechstunde" in dieser Angelegenheit bei einem Volksvertreter, beim hiesigen CDU-Bundestagsabgeordneten Peter Weiß. Und für 27.Mai 2014 habe ich daraufhin einen Termin bekommen - in seinem Wahlkreisbüro in Emmendingen.
Am 27.5.2014 war also das Treffen mit MdB Peter Weiß (zwei interessierte Mitbürger waren zudem dabei, aber - auf seinen Wunsch hin! - kein Journalist). Peter Weiß hält nicht viel (warum eigentlich?) von einem Laiengericht (Bürgergericht, siehe oben), will sich aber um eine Wiederaufnahme bemühen. Und wenn er es auch nicht direkt sagte, war ihm anzumerken, dass er das Verhalten der Justiz nicht gut findet. (übrigens sagte er, Justizirrtümer kommen eben immer wieder mal vor. Ich entgegnete ihm, NEIN, das waren keine Irrtümer, dass war volle, schändliche Absicht - die wollen offenkundig der Postbank zu Diensten sein, sie um jeden Preis schonen.) Am 30.7.2014 erhielten wir von Peter Weiß eine enttäuschende, ausweichende Antwort - ausweichend vor allem bezüglich dem "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" (siehe unten), und wir baten ihn in unserer Erwiderung, nicht mehr auszuweichen. Am 4.8.2014 wich er wieder aus - und danach antwortete er einfach gar nicht mehr.
Am 19.6.2014 kam eine Stellungnahme von SPD-Fraktion mit der Kernaussage: "Wir haben eine gute Justiz" - erdreisten die sich tatsächlich trotz des hier dargestellten Sachverhalts zu schreiben, aber der Hauptsache, nämlich dem Artikel 20 vom GG Geltung zu geben (siehe unten), dabei feige ausgewichen.
Nachtrag 19.9.2014: Nochmal ausweichende, unehrliche Anwort von der SPD-Fraktion (siehe!)
mit dem abschließenden Satz: "Ich bitte daher um Verständnis, dass wir in Ihrer Angelegenheit keine weitere Stellungnahme
abgeben werden."
Und der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete, Dr. Johannes Fechner (ein Jurist), hat es sich leicht gemacht, indem er einfach nicht antwortete -
trotz mehrfachem Anschreiben.
Nachtrag 13.2.2015: Nun kam - unerwarteterweise - doch noch ein Gesprächsangebot von ihm, in seinem Emmendinger
Wahlkreisbüro. Dies hat also heute stattgefunden und ist verlaufen, wie von ihm, einem Juristen, nach dem bisher Erlebten kaum anders zu
erwarten war: er will uns nicht unterstützen, sondern versuchte im Gegenteil - mit unangenehmem Nachdruck -, uns abzubringen von
unserem Kampf um unsere Würde, die von Juristen beschädigt wurde. Und er wollte partout nicht zugeben, dass seine
Zunft schändlich versagt hat in unserem Fall.
Nachtrag: Wir erhielten von Mitbürgern eine Reihe von kritischen Äußerungen (man kann's auch Beschimpfungen nennen), was Politiker und
Juristen anbelangt.
8.7.2014: Noch eine ausweichende Antwort, nun von der BAFIN (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
mit der Kernaussage, "Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten der Bank ergaben sich dabei nicht." Also die BAFIN tut so,
als wäre es ganz in Ordnung, dass die Postbank den entscheidenden Beweis hat verschwinden lassen, uns damit die einzige Möglichkeit zur
Rechtfertigung genommen und so der Justiz überhaupt ermöglicht hat, uns die Schuld zu geben. Danach - mehrfach - angefragt,
ob die BAFIN das wirklich in Ordnung finde. Und mit Schreiben vom 23.9.2014 ist die BAFIN dem wieder ausgewichen und bittet
höflich, von weiteren Eingaben abzusehen. Was für ein unehrlicher, schäbiger Ganoven-Verein ist das doch!
9.7.2014: Eine weitere ausweichende Antwort nun vom Staatsministerium BW: "Der in der Landesverfassung BW
normierte Grundsatz der Gewaltenteilung verbietet es ihm (dem Ministerpräsidenten), in laufende oder abgeschlossene Gerichtsverfahren
einzugreifen.". Aber kein Wort zum Artikel 20, GG, von dem wir fordern, dass der auch in unserem Fall gelten soll - siehe unten.
Ende August 2014: Nochmal total ausweichende Antwort kam erneut von höchster politischer Stelle - und man wolle
künftig von der Beantwortung weiterer Eingaben (....) absehen. So schrieb allerdings nicht er selbst, sondern sein Adlatus,
sodass wir fast sicher sind, diese "höchste politische Stelle" hat unser Schreiben gar nicht gesehen.
Also bisher (Stand Juni 2015) nur unehrliches, feiges Nichtantworten oder ebensolches Ausweichen - mit einer gewissen Ausnahme! Was
soll denn der normale Bürger von solchen Leuten halten - haben die überhaupt noch einen Rest von Ehre im Leib? Und in was für einem Land
leben wir hier eigentlich - in einem Rechtsstaat? Aber wir werden uns weiter wehren (da möge sich niemand einer Illusion hingeben) und beharrlich
mit Nachdruck fordern, dass Artikel 20 GG ("Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.") auch in unserem Fall gilt - bis wir die
uns gestohlene Ehre und Würde wieder haben! Und wenn gewisse Leute dabei schlecht aussehen - und sich eventuell schämen -, so ist es uns
eine Genugtuung.
Die Frage stellt sich mehr und mehr: Darf die Justiz, wenn sie sich nur einig ist, machen, was sie will? Darf sie selbstherrlich und krass gegen das Rechtsempfinden des Volkes entscheiden - und der Bürger, der einfältige Untertan, hat das duldsam hinzunehmen? Und das, obwohl doch alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, ausgehen sollte (Artikel 20, GG). Tatsächlich hat doch in unserem Fall die Justiz uns betrogen, hat die ihr vom Volke anvertraute Staatsgewalt missbraucht! So sieht's das Volk! Also soll doch nun das Volk diese Staatsgewalt selbst und richtig ausüben - mittels Laiengericht (Bürgergericht). Das Gelten des Artikels 20, Grundgesetz - mit allen Konsequenzen -, nicht mehr, aber auch nicht weniger, verlangen wir mit allem Nachdruck! Hierzu hatten wir uns in Briefen mit Bitte um Hilfe an gewisse (mehr als ein Dutzend) Leute, vor allem Politiker bis oben hin, gewandt. Einer, der Bundestagspräsident Lammert, gab den an ihn gerichteten Brief (siehe) weiter zum Petitionsausschuss vom Deutschen Bundestag. Und von dort kam (24.6.2014) die Bestätigung, dass die Petition also dort angekommen sei.
31.7.2015 Zum zweiten Mal haben wir nun bei höchster Stelle (Bundesverfassungsgericht) unser drängendes Anliegen (siehe) vorgebracht, aber dieses Mal (!) - anders als Februar 2013 -, indem wir uns außer auf Artikel 1 GG ausdrücklich und insbesondere auf Artikel 20 GG berufen.
Die selbstherrliche, den Staatsbürger missachtende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, über unsere
Verfassungsbeschwerde,
Artikel 20 GG "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" solle auch in unserem Fall
gelten,
nicht entscheiden zu wollen, widerspricht auf eklatante Weise eben diesem GG-Artikel. Zudem ist es doch so - das müsste jedem
klar sein -, dass eben durch diese Nichtannahme "Volkes Staatsgewalt" blockiert worden ist!
Also diejenige Institution, die sich um das Gelten und die Respektierung der Verfassung kümmern sollte - eben die hintertreibt dies!
Hierzu nochmals Schreiben von uns am 21.10.2015 und am 30.10.2015 an das BVerfG. Dem Vorwurf, gegen den Artikel 1 und Artikel 20 GG
zu verstoßen, weicht das BVerfG also weiterhin feige aus. Und nun werden wir uns beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) über die krasse Missachtung und schändliche, entwürdigende Behandlung des Staatsbürgers
durch das "ehrenwerte" Bundesverfassungsgericht beschweren. Am 10.3.2016 wurde die Beschwerde (siehe den Text) also per Einschreiben an den EMGR in Straßburg abgeschickt, und am
15.3.2016 ist diese zugestellt worden.
Am 13.5.2016 kam nun Nachricht vom EGMR: " Soweit die Beschwerdepunkte in seine Zuständigkeit fallen, ist der Gerichtshof
aufgrund aller zur Verfügung stehender Unterlagen zu der Auffassung gelangt, dass die in Artikel 34 und 35 (siehe!) der Konvention niedergelegten Voraussetzungen nicht erfüllt
waren."
Diese Entscheidung sei endgültig, der EGMR gebe keine weiteren Auskünfte über die Beschlussfassung (also
inwiefern Artikel 34 und 35 nicht erfüllt sei). Der EGMR könne keine weiteren Schriftverkehr in dieser Angelegenheit
führen - und wir würden keine weiteren Zuschriften erhalten.
Wieder und auch hier wird also der Bürger als dummer Untertan abgefertigt, und somit werden wir uns nun um Hilfe an die
Europäische Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly wenden, siehe oben 27.12.2013.
Am 18.8.2016 also eine Anfrage an das Büro der Europäischen Bürgerbeauftragten, European Ombudsman, ob unsere
Beschwerde dort angenommen werde. Aber heute, 7.9.2016, kam von dort die Nachricht, dass man für einen Fall, wie den unsrigen, nicht
zuständig sei.
Am 21.8.2016 ging unser Schreiben mit dringender Bitte um Hilfe an zwei hohe Politiker, wobei wir uns vor allem auf Artikel 20 GG berufen. Wir fordern, dass dieser Artikel "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." wirklich zur Geltung kommt und dies nötigenfalls mittels Schöffengericht. Mindestens einer von beiden hat unseren Hilferuf an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages weiter geleitet - so hat jener Ausschuss mit Schreiben vom 25.8.2016 den Posteingang bestätigt. Dann am 13.11.2016, nochmals am 13. und 19.12.2016 dort nachgefragt, was nun - nach vier Monaten(!) - damit ist. Aber mehr als feiges Ausweichen folgte dem bisher nicht.
Am 10.10.2016 über das "Kontaktformular" im Internet des Justizministers Heiko Maas ihm unser Anliegen (Artikel 20 GG
solle wirklich gelten) vorgebracht, am 7.11.2016 nochmals per Email. Am 1.12.2016 kommt total ausweichende Antwort vom
Justizministerium, die in folgendem Satz gipfelt: "Aufgabe des Ministeriums ist es dagegen nicht, Klagen von
Bürgern im Einzelfall zu unterstützen, Beschwerden nachzugehen, hierzu Empfehlungen abzugeben oder Beanstandungen auszusprechen."
Was soll denn der normale, einfache Bürger davon halten? Weiter heißt es dort: " Die Richter sind in ihren Entscheidungen
unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden."
Am 2.12.2016 - nochmals am 9, 13. und 27.12.2016, da keine Antwort - das Justizministerium gefragt: "Ja,
wessen Aufgabe ist denn dann, an wen sollen wir uns wenden, wenn die Justiz sich eben nicht an das Gesetz, den Artikel
20 GG "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", gehalten hat? Denn JEDER normale Bürger (das haben wir vielfach erfahren) sieht es
wie wir, nämlich dass die Justiz uns betrogen hat, da sie geurteilt hat krass im Widerspruch zu Volkes Rechtsempfinden. Also ist in
unserem Fall die Staatsgewalt gewiss NICHT vom Volke ausgegangen! Deshalb verlangen wir ein Schöffengericht, damit wirklich im Namen des
Volkes Recht gesprochen wird und so die Staatsgewalt wirklich vom Volke ausgeht."
Und am 16.1.2017 kam wieder eine total ausweichende Email-Antwort von dort, obwohl es in dem Anhang heißt: "Das Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz nimmt jeden Bürgerbrief sehr ernst und setzt sich mit Anregungen und Kommentaren der Einsender
intensiv auseinander."
Dem Ausweichen haben wir erneut widersprochen; und mit Brief vom 27.1.2017 kam wieder eine total ausweichende Antwort. Das
Ausweichen besteht darin, dass das Justizministerium die Justiz-Entscheidungen mit dem "Anscheinsbeweis" rechtfertigen will,
aber dabei unterschlägt, dass der "Anscheinsbeweis" erst dann gilt, wenn der Einsatz der originalen EC-Karte wirklich
bewiesen ist. (Aber eben diesen Beweis hat ja die Postbank verschwinden lassen.) Mehrfach haben wir dann dies Ausweichen
beanstandet (siehe).
Eines ist doch klar: wenn das Justizministerium nichts Besseres hat, als die Justiz-Entscheidungen mit dem - in unserem Fall - gewiss
untauglichen "Anscheinsbeweis" zu rechtfertigen, so besagt das doch eigentlich alles. Siehe dazu auch
hier!
Mit Schreiben vom 13.2.2017 sind die wieder ausgewichen und "...können keinen weiteren, anders lautenden Bescheid in
Aussicht stellen"! SCHANDE
Am 20. und 27.12.2016 nochmals per Email eine diesbezügliche Bitte um Hilfe an die hiesigen CDU-Bundestagsabgeordneten P.Weiß und SPD-Bundestagsabgeordneten Dr.Fechner. Aber der eine wich wieder aus und der andere antwortete einfach gar nicht.
Ende 2016 haben wir Kontakt zur Kanzlei eines Anwalts V. aufgenommen mit genau diesen Worten: Wir suchen
einen Anwalt, der sich traut und "der das Zeug hat", dem Artikel 20 GG "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" seine
Geltung zu erzwingen (zusammen mit ausdrücklichem Hinweis auf diese Webseite hier). Dieser Anwalt war uns nämlich auf Anfrage
von der Deutschen Anwaltsvermittlung "wärmstens empfohlen" worden und soll " für Problemfälle gut sein".
Inzwischen, Februar 2017, haben wir ihm - nachdem er uns seine diesbezügliche Zuversicht kundgetan hatte - vertrauensvoll unser
Mandat erteilt; mit seiner Hilfe wollen wir also das Gelten von Artikel 20 GG in unserem Fall durchsetzen.
Jedoch als Erstes hat er sich an die Postbank gewandt und bekam (erst nach mehrfachem Drängen) Antwort und zwar diese (!!!) - nichts anderes hatten wir aufgrund unserer schlechten Erfahrung (und die kannte er)
von dort erwartet. Und Ende April 2017 versendeten wir drei von ihm verfasste Einschreiben an höchste Politiker/Juristen;
gegen Schluss hieß es darin "Wir appellieren an Sie daher in aller Form und Dringlichkeit, sich der Sache anzunehmen....
" Und die Reaktionen: wieder entäuschend!
Ende Mai 2017: Und nachdem er insgesamt über dreieinhalb Tausend EURO (1500 Vorschuss plus weitere Zahlung)
kassiert hatte, enttäuschte uns dieser Anwalt sehr mit seiner Mitteilung, dass er - für unser eigentliches Anliegen - nunmehr
doch keinen juristischen Weg sähe, nämlich den Artikel 20 GG zur Geltung zu bringen; es gebe eine Bestimmung
im Gerichtsverfassungsgesetz - welches aber gar nicht über dem Grundgesetz stehe(!!!), ergänzte er auf Nachfrage -,
die ein solches Gelten verhindere! Man kann es kaum fassen: Da gibt es im Grundgesetz, sozusagen die
"Heilige Schrift der Gesetze", einen Artikel, der aber nicht in aller Konsequenz gelte - nach den Worten
dieses Anwalts!
2.März 2018, der 9-ten Jahrestag des Beginns dieser unfassbaren Geschichte: Nachdem wir einen unsäglichen,
zähen Schriftverkehr mit ihm hatten, will er, unser "Anwalt des Rechts", sich nun auf andere Weise für unser Recht
(und Wiedergutmachung) einsetzen - nach diesen Jahren des schändlichen, justiziellen Unrechts.
21.April 2018: Aber leider haben wir hierzu von der Kanzlei noch keine weiteren, konkreten Angaben bekommen, und so werden
Freunde und Bekannte, die (schon lange und immer wieder) nach dem Stand in dieser unsäglichen Geschichte fragen, sich weiter gedulden
müssen - wie auch wir.
Neun Jahre dauert diese unfassbar üble Geschichte bisher an, das bei weitem Allerübelste, was wir (77/78 Jahre) je erlebt
haben, wobei das Ausmaß an Inkompetenz, Feigheit, Arroganz und vor allem gaunerhafter Unehrlichkeit - von X Leuten, Staatsdienern! -
alles weit übersteigt, was wir uns anfangs in diesem "Rechtsstaat" hatten vorstellen können, noch nie in unserem
Leben wurden wir so beleidigt und gekränkt, so respektlos und entwürdigend behandelt. Nein, ein richtiger Rechtsstaat ist das
nicht - das, was wir erlebt haben, hätte nicht geschehen dürfen! Wir sind fassungslos, voller Zorn auf diese hochnäsige, ehr- und
gewissenlose Gaunerbande, die offensichtlich den normalen Staatsbürger, auf dessen Kosten sie lebt(!), als einfältigen Untertanen
oder Trottel ansieht und von sich selbst meint, etwas Besseres zu sein. Das Schlimmste, sehr viel schlimmer als die inzwischen knapp
10.000 EURO (davon allein 500 an diesen Aachener "Gutachter" Markus a Campo, siehe oben) ist neben unserer
verletzten Würde der erschütterte Glauben an den "Rechtsstaat Deutschland" - unser Leben ist ein anderes geworden, denn
das Grundvertrauen ist weg (wären wir jünger, würden wir auswandern). Diese Justiz hat sich - auf schamlose, schändliche
Weise - als krass parteiisch und unehrlich erwiesen: die Postbank lässt den greifbaren, entscheidenden Beweis verschwinden,
nimmt uns damit die einzige Möglichkeit zu unserer Rechtfertigung, und diese nichtswürdige, erbärmliche Justiz nutzt schamlos
eben diesen Umstand aus, um den kurzerhand und beflissen zum Vorteil der Postbank und damit zu unserem Nachteil zu missbrauchen -
faktisch hat sie uns doch damit einen Betrugsversuch unterstellt! Und das nicht etwa aus Versehen, nein, das war kein
"Justizirrtum", das war klar erkennbar volle Absicht! (Auch ein Verstoß gegen Artikel 6, Abs.1 der
Menschenrechtskonvention: "Jeder hat das Recht auf ein faires Verfahren.") Allzu gern hätten wir gewusst - werden
es natürlich nie erfahren -, was für Gaunereien hinter den Kulissen abgelaufen sind. Allein in der ersten Runde mit dem
Ombudsmann hatten die Postbankster im Bunde mit ihren Komplizen beim Bankenverband den Vorgang, der sonst ca. 6 Monate
dauert, auf ehrlose, kränkende Weise 13 Monate(!) verschleppt - und dann ebenso beschieden (siehe oben 23.6.2010). Und
danach ging's an anderen, höheren Stellen unsäglich weiter. Diese Leute, sind die überhaupt besser als jener Skimming-Gauner?
Nein, die sind schlimmer, die haben keinen Anstand, und die Postbank führt die Kunden hinters Licht und schreibt großmäulig auf ihrer
Homepage (siehe):
"Gut zu wissen: Bei einem Skimming-Betrug erhalten Sie Ihr gestohlenes Geld zurück - ohne Wenn und Aber und
in kurzer Zeit." Das Ansehen der Postbankster und ihrer hier aufgeführten "Komplizen" könnte nicht
schlechter sein - nicht nur in unseren Augen, siehe oben 8.11.2012, dann noch hier und besonders hier. Und außerdem
stellt sich doch die Frage: Warum darf die Bank ein Produkt (EC-Karte) überhaupt ausgeben, wo ein von ihr verschuldeter
Fehler (der verschwundene Beweis) kurzerhand und skrupellos zum Nachteil des Bankkunden ausgelegt wird?
Und die zweite konkrete Frage: Welcher Artikel des Grundgesetzes erlaubt es der Justiz, "im Namen des Volkes", aber krass
gegen das Rechtsempfinden eben dieses Volkes zum Nachteil des Bürgers (Bankkunden) "Recht" zu sprechen, wo die Bank den
entscheidenden Beweis hatte verschwinden lassen und damit dem Bankkunden die einzige Möglichkeit zur Rechtfertigung genommen
hat?
Wir können uns wirklich nicht des Eindrucks erwehren, es in diesem unsäglichen Skimming-Fall überwiegend mit Versagern und Gaunern zu tun gehabt zu haben. Und hier - nochmal und stark zusammengefasst -, was faktisch für und was gegen uns spricht:
Was zu unseren Gunsten und damit gegen unsere Widersacher spricht:
-Wir hätten es nicht nötig gehabt, die 800 EURO zu ergaunern - und wir hätten gekonnt und können immer noch gerne einen Eid leisten,
dass wir jene 800 EURO nicht abgehoben und niemandem unsere EC-Karte plus PIN zugänglich gemacht
hatten.
-Am selben Tag, wenige Stunden(!) nach jenem "Skimming"-Vorgang (siehe) haben wir diesen angezeigt und die betreffende
EC-Karte vorgezeigt !!!
-Der Ombudsmann des Bankenverbandes, Werner Weiß, die erste Instanz in diesem Fall, stellt es doch tatsächlich so hin: Dass jene
Abhebung nicht mit unserer originalen Karte geschehen sein kann (wie wir behaupten), hätten wir beweisen müssen.
WIR, ja WIR !!!
Aber dem WIE DENN? ist er dabei - und wiederholt danach - mit der Unehrlichkeit eines Gauners feige ausgewichen.
-Die Postbank hat - und dies ist unbestritten!!! - den entscheidenden Beweis betreffs Skimming, nämlich das bei jener Abhebung
erfasste "MM-Merkmal", nicht gesichert, hat den verschwinden lassen, ob mit oder ohne Absicht - wahrscheinlich mit.
Tatsächlich wurde uns damit die einzige Möglichkeit genommen, uns einwandfrei zu rechtfertigen.
-Das Amtsgericht Karlsruhe, Richter Zimmer, hat uns Unrecht gegeben und sich dabei - klar mißbräuchlich und widerrechtlich(!) -
auf den "Anscheinsbeweis" (siehe) gestützt.
-Der vom Landgericht Karlsruhe bestellte "Gutachter" Markus a Campo hat in seinem "Beweis-Gutachten" die
Wahrscheinlichkeit
für unsere These (es war Skimming) als "gegen Null" hingestellt - mit nichts mehr
als gänzlich einseitigen Mutmaßungen,
ohne den allergeringsten Beweis dafür!
-Wiederum hat er seinem parteiischen Gutachten hinzugefügt - das bereut er sicherlich inzwischen -, dass die Beweismittel, nämlich
jenes "MM-Merkmal", hätten gesichert werden müssen !!! (Und wer denn ist schuld daran,
dass eben dies nicht geschehen ist, wer !?!)
-Trotz all dem hat das Landgericht Karlsruhe, Richter Stier, die gänzlich einseitigen Mutmaßungen dieses
"Gutachters" als gültigen Beweis
ansehen wollen(!), hat uns also Unrecht gegeben, faktisch uns damit Betrugsvorsatz unterstellt und somit
unsere Würde massiv verletzt -
und den Anscheinsbeweis mißbräuchlich und widerrechtlich(!) falsch ausgelegt, falsch ausgelegt wegen also fehlendem
echten Beweis.
-Das BVerfG hat unsere Beschwerde einfach nicht zur Entscheidung angenommen - und die Begründung dafür verweigert!!!
-Der Staatsgerichtshof Baden/Württemberg hat unsere "...Verfassungsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen, schrieb:
"Auf eine Begründung wird nach §58 Abs. 2 Satz 3 StGH verzichtet." !!!
-Die Petitionsausschüsse des Deutschen Bundestages und der des Landtags BW sind feige ausgewichen.
-Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist feige ausgewichen.
-Das Justizministerium ist feige ausgewichen und legt zur "Rechtfertigung" seiner Justiz
ebenfalls den Anscheinsbeweis widerrechtlich(!)
falsch aus.
Und was gegen uns spricht, nur ein Einziges:
Und zwar der sogenannte Anscheinsbeweis, behaupten die Gegner. ABER dieser
"Anscheinsbeweis" (siehe) gilt nur und erst
dann, wenn der Einsatz der originalen Karte bewiesen ist! DANN nämlich wäre - eben dem Anschein(!)
nach - der Bankkunde schuld, weil entweder er selbst es war oder weil er schuldhaft(!) anderen den Zugriff auf
Karte mit PIN ermöglicht hatte. Aber eben dieser Einsatz der originalen Karte ist überhaupt nicht bewiesen, und dies
nur(!) deshalb, weil die Postbank den Beweis dafür, die bei jener Abhebung angefallenen MM-Merkmal-Daten,
hatte verschwinden lassen. Ob dies aus verantwortungsloser Schlamperei oder gar (wahrscheinlicher)
mit betrügerischer Absicht geschah, ist - noch - nicht ersichtlich.
Kommentar zu dieser Geschichte sende bitte hier hin.